Ein Wohnungseigentümer kann sich auch nach der WEG-Reform 2020 weiterhin selbst gegen Störungen des Sondereigentums wehren, auch wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum davon betroffen ist. Dies bezieht sich laut Bundesgerichtshof aber nur auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Einen Schadenersatzanspruch könne nur die Gemeinschaft der Eigentümer verlangen.
Mehr lesenDreieinhalb Monate nach Pöbeleien von AfD-Anhängern im Bundestag haben die Parlamentarier Konsequenzen gezogen. Künftig können Abgeordnete wegen Verstößen gegen die Hausordnung mit einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro bestraft werden. Im Wiederholungsfall werden sogar 2.000 Euro fällig. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD und eines Großteils der Linken.
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