Freitag, 12.5.2023
Pauschale Jahresgebühr für Abstellen von E-Scootern ist rechtswidrig

Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme zwar Sondernutzungsgebühren erheben, die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr auch bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist aber rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit heute bekannt gegebenem Beschluss in einem Eilverfahren entschieden.

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Donnerstag, 12.1.2023
Kölner Sondernutzungsgebühren für E-Scooter sind rechtmäßig

Die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Klagen von vier E-Scooter-Verleihern abgewiesen, die sich gegen Gebühren in Höhe von bis zu 450.000 Euro wegen ordnungswidrig auf Fuß- und Radwegen abgestellten E-Scootern gewehrt hatten.

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Montag, 7.6.2021
Reduzierte Sondernutzungsgebühren für verkehrsberuhigte Bereiche

Gebühren für die Sondernutzung verkehrsberuhigter Bereiche sind niedriger als diejenigen für die Inanspruchnahme anderer Straßen. Dies führte im konkreten Fall für die Nutzung des südlichen Bahnhofsvorplatzes des Berliner Hauptbahnhofs (Washingtonplatz) als Baustelleneinrichtungsfläche fast zu einer Halbierung der festgesetzten Gebühren, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat.

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Montag, 10.5.2021
Land Berlin hat Sondernutzungsgebühren zu spät von Vattenfall verlangt

Das Land Berlin verliert gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen Vattenfall Sondernutzungsgebühren in Höhe von gut 286.000 Euro für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes, weil es die Gebühren zu spät geltend gemacht hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Ansprüche seien bereits verjährt gewesen.

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