Ab heute werden drei Tage lang Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden über Themen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit beim jährlichen Verkehrsgerichtstag debattieren. Es stehen dieses Mal unter anderem die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer und eine mögliche Pflicht von Ärzten, fahrungeeignete Menschen zu melden, im Fokus.
Mehr lesenFachleute und Verbände haben eine Anpassung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer gefordert. Bisher orientiert sich der Wert an dem für Autos. Einige Experten fänden eine Anlehnung an den weniger strengen Grenzwert für Fahrräder passender. Von Mittwoch an wird das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar besprochen.
Mehr lesenDie von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Klagen von vier E-Scooter-Verleihern abgewiesen, die sich gegen Gebühren in Höhe von bis zu 450.000 Euro wegen ordnungswidrig auf Fuß- und Radwegen abgestellten E-Scootern gewehrt hatten.
Fahren zwei Personen auf einem E-Scooter und hält sich der absolut fahruntüchtige Sozius mit am Lenker fest, begeht er eine Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Dies hat das Landgericht Oldenburg entschieden und einen vorläufigen Fahrerlaubnisentzug bestätigt. Auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter sei die absolute Fahruntüchtigkeit ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille anzunehmen.
Mehr lesenDie Anordnung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots ist auch bei einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt mit einem E-Scooter rechtmäßig. Denn das Fahren mit einem E-Scooter berge ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte, das beim Fahren unter Drogeneinfluss noch gesteigert sei, so das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Allerdings komme es auf die konkreten Umstände der jeweiligen Fahrt an.
Mehr lesenDer Streit um ein mögliches E-Scooter-Verbot in Münster geht weiter. Das Verwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch der Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, den Geschäftsbetrieb mit E-Tretrollern im "free-floating-System" im Stadtgebiet zu untersagen und entsprechende Beseitigungsverfügungen zu erlassen, neu zu entscheiden.
Mehr lesenDie strafrechtlich maßgebliche Grenze von 1,1 Promille für die Nutzung von Kraftfahrzeugen ist auch bei E-Scootern uneingeschränkt anzuwenden. Eine Unterscheidung nach der jeweiligen Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugtyps finde nicht statt. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
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