Dienstag, 25.6.2024
Selbstleseverfahren: Für Nebenklage Recht und nicht Pflicht

Die Nebenklage und ihr Anwalt haben zwar einen Anspruch darauf, am Selbstleseverfahren beteiligt zu werden, müssen daran aber nicht teilnehmen. Deshalb ist es laut BGH auch kein Verfahrensfehler zugunsten des Angeklagten, wenn das Gericht sie außen vor lässt. 

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Mittwoch, 29.6.2022
Fehlerhafte Protokollierung bei Selbstleseverfahren

Lässt sich dem Protokoll der Hauptverhandlung nicht entnehmen, dass auch die Berufsrichter von Urkunden im Selbstleseverfahren Kenntnis genommen haben, leidet das Strafurteil an einem Verfahrensfehler. Eine Korrektur durch Protokollberichtigung ist, wie der Bundesgerichtshof aufzeigt, an strenge Voraussetzungen geknüpft.

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Dienstag, 5.1.2021
Gleichwertigkeit von Verlesen und Selbstlesen

Wenn ein Gericht einen Widerspruch gegen eine Selbstleseanordnung nicht bescheidet, führt dies nicht zum Erfolg einer Revision. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2012 geändert: Das Urteil beruhe nicht auf diesem Fehler, da ohnehin kein abweichendes Ergebnis zu erwarten wäre. Weil die Verteidigungsmöglichkeiten durch das Selbstlesen nicht eingeschränkt würden und dieses sogar Vorteile biete, seien beide Methoden sachlich gleichwertig.

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