Mittwoch, 29.6.2022
Fehlerhafte Protokollierung bei Selbstleseverfahren

Lässt sich dem Protokoll der Hauptverhandlung nicht entnehmen, dass auch die Berufsrichter von Urkunden im Selbstleseverfahren Kenntnis genommen haben, leidet das Strafurteil an einem Verfahrensfehler. Eine Korrektur durch Protokollberichtigung ist, wie der Bundesgerichtshof aufzeigt, an strenge Voraussetzungen geknüpft.

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