Impfschäden nachzuweisen gilt als schwierig, oft gehen Betroffene erst Jahre später gegen die Hersteller vor. Die Generalanwältin am EuGH meint: Den Geschädigten wird es zu schwer gemacht.
Mehr lesenEine Frau ließ sich zur Verhütung die Spirale eines spanischen Herstellers einsetzen, ohne zu wissen, dass diese einen Materialfehler aufwies. Nach einem Bruch der Spirale musste diese operativ entfernt werden – dafür seien 1.000 Euro als Schmerzensgeld angemessen, meint das OLG Frankfurt a.M.
Mehr lesenEin falscher Gesundheitsrat in einem Zeitungsartikel löst keine Haftung nach der Produkthaftungsrichtlinie aus, wenn seine Befolgung zu Gesundheitsschäden führt. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Artikel sei kein fehlerhaftes Produkt im Sinn der Richtlinie. Im Ausgangsfall hatte eine Leserin der österreichischen "Kronen-Zeitung" den Tipp eines "Kräuterpfarrers" befolgt und toxische Hautreaktionen erlitten.
Mehr lesenWendet sich eine Partei in einer Produkthaftungssache gegen ein Sachverständigengutachten, dürfen bei medizinischen Fragen nur moderate Anforderungen an den Vortrag gestellt werden. Geht ein Gericht dennoch offenkundig darüber hinaus und unterlässt eine weitere Sachaufklärung, verletzt es laut Bundesgerichtshof den Anspruch auf rechtliches Gehör.
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