Die Eintragung als "IP Attorney" beim Nationalen Amt für Geistiges Eigentum der Republik Malta berechtigt nicht dazu, Parteien vor dem Bundesgerichtshof als dienstleistender europäischer Patentanwalt zu vertreten. Unschädlich ist dies den Karlsruher Richter zufolge dann, wenn zugleich ein zur Rechtsanwaltschaft zugelassener Bevollmächtigter zum Einsatz kommt. Die Mitbezeichnung durch den Unbefugten sei unproblematisch.
Mehr lesenRichter am Bundespatentgericht müssen Patentanwaltsnachwuchs ausbilden. Kein Problem ist laut Bundesgerichtshof, dass die Anwärter nicht selbst Richter werden können – schließlich lande auch die Mehrzahl der Rechtsreferendare nicht im Justizdienst. Im konkreten Fall habe die Zuweisung von vier Kandidaten aber zu einer Überlastung geführt.
Mehr lesenDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Gelegenheit genutzt, um sich in einem Beschluss vom 28.04.2020 in den Streit um die Nutzungspflicht des beA einzuschalten. Tragender Inhalt der Entscheidung war ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch eines Patentanwalts.
Mehr lesen