Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung, solange sie nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde. Dies hat das Bundessozialgericht heute entschieden. Im konkreten Fall hatte der Ehemann die Beiträge entrichtet.
Mehr lesenWeil sie sich über eine Reisewarnung hinwegsetzte, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg die Klage einer 37-Jährigen auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz in der Folge eines Terroranschlags abgewiesen. Die Frau aus dem Raum Göppingen war am Silvesterabend 2016 in einem Nachtclub in Istanbul Opfer eines Anschlags der Terrorgruppe Islamischer Staat geworden.
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