Donnerstag, 10.6.2021
Keine geringere Opferentschädigung bei Zahlung einer privaten Unfallrente

Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung, solange sie nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde. Dies hat das Bundessozialgericht heute entschieden. Im konkreten Fall hatte der Ehemann die Beiträge entrichtet.

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