Das Landgericht Münster muss sich erneut mit dem Missbrauchskomplex Münster beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hat der Revision der Mutter eines Opfers erneut stattgegeben. Zwar habe das LG richtig auf Beihilfe durch Unterlassen zum schweren sexuellen Missbrauch erkannt, teilte der BGH am Mittwoch mit. Die Richter hätten aber bei der Strafzumessung Fehler gemacht. Es sei nicht genügend gewürdigt worden, dass die Frau nicht vorbestraft war.
Mehr lesenIm Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Münster ist ein 45-jähriger Österreicher wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Wie die Polizei in Münster mitteilte, sah das Landgericht Klagenfurt es am Dienstag als erwiesen an, dass er acht Kinder im Alter von sieben bis zehn Jahren missbraucht hatte. Das Gericht habe zudem die Einweisung in eine Anstalt für "geistig abnorme Rechtsbrecher" angeordnet.
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