Geständnis führte zu milderer Strafe
Das Gericht begründete das Strafmaß mit dem ausführlichen Geständnis des 27-Jährigen. Der nicht vorbestrafte Student hatte im Prozess deutlich mehr Taten eingeräumt als ursprünglich angeklagt waren. Verurteilt wurde er jetzt für acht Taten des sexuellen und 13 des schweren sexuellen Missbrauchs. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer Lebensbeichte. Die Notwendigkeit einer sich der Haft anschließenden Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit sah das Gericht nicht.
Prozesse gegen weitere Angeklagte laufen noch
Die Aussagen des Studenten -– auch als Zeuge in einem anderen Prozess – hatten zur Festnahme der Lebensgefährtin des Hauptangeklagten geführt. Der Mutter wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Missbrauch an ihrem eigenen Kind nicht verhindert zu haben. Weitere Prozesse – wie gegen den IT-Techniker, der als Haupttäter gilt, und weitere Angeklagte – sind am LG Münster anhängig. Hier werden Urteile erst im Frühjahr erwartet.
44 Tatverdächtige und 30 missbrauchte Kinder
Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Tatkomplexen in Nordrhein-Westfalen, die seit dem Jahr 2019 aufgedeckt wurden. Es geht dabei um sexuelle Gewalt an einer Vielzahl von Kindern und um große Netzwerke mit zahlreichen Beteiligten und Opfern. Nach Angaben der Polizei in Münster gibt es derzeit in dem Komplex 44 Tatverdächtige, von denen 29 in Untersuchungshaft sitzen. Die Ermittler gehen bislang von rund 30 missbrauchten Kindern aus.
Ermittlungen in einer Gartenlaube brachten Fall ins Rollen
Der Fall Münster kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. Ein Mann aus Schleswig-Holstein ist bereits rechtskräftig verurteilt – zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Er hatte ein Geständnis abgelegt und dem Opfer so eine Zeugenaussage vor Gericht erspart. Zwei Männer aus Hannover wurden zu Haftstrafen von fast acht und knapp über vier Jahren verurteilt. Auch diese Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.