Montag, 23.11.2020
Bahn muss Mietfahrräder aus öffentlichem Straßenraum in Düsseldorf entfernen

Die "Call a Bike"-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren entschieden. Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch das Abstellen der Fahrräder sei kein Gemeingebrauch, sondern eine Sondernutzung, für die hier die erforderliche Erlaubnis fehle.

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Mittwoch, 16.9.2020
Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf vorerst weiter auf Gehwegen abgestellt werden

Mietfahrräder eines bundesweit tätigen Anbieters dürfen in Düsseldorf vorläufig weiter im öffentlichen Straßenraum – insbesondere auf Gehwegen – abgestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Stadt Düsseldorf angeordnet. Es spreche Überwiegendes dafür, dass das Angebot im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß § 14 des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes zulässig ist.

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