Die "Call a Bike"-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren entschieden. Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch das Abstellen der Fahrräder sei kein Gemeingebrauch, sondern eine Sondernutzung, für die hier die erforderliche Erlaubnis fehle.
Mehr lesenDauerhaft im öffentlichen Straßenraum aufgestellte Schaukästen politischer Parteien stellen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eine straßenrechtliche Sondernutzung dar und sind deshalb gebührenpflichtig. Parteien könnten auch keine Ermäßigung verlangen, da eine solche Sondernutzung nicht im besonderen öffentlichen Interesse liege, so das Gericht.
Mehr lesenDas Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz stellt kein verkehrsbezogenes Verhalten dar und unterfällt deshalb nicht dem Straßenverkehrsrecht. Es liege jedoch eine unzulässige Sondernutzung vor, die einen bußgeldbewehrten Verstoß gegen das Landesnaturschutzgesetz begründe, so das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig in seinem Beschluss vom 15.06.2020.
Mehr lesenDie Bewohnerin und Eigentümerin eines "Little Home" (Mini-Haus) darf dieses nicht im öffentlichen Straßenraum abstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 29.05.2020 entschieden. Das Abstellen des "Little Home" im öffentlichen Straßenraum stelle eine Sondernutzung dar, die eine Sondernutzungserlaubnis erfordere. Eine solche hatte die Frau nicht.
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