Montag, 4.3.2024
Schulkind nicht gegen Masern geimpft: Zwangsgeld möglich

Gesundheitsämter dürfen den Nachweis verlangen, dass Schulkinder gegen Masern immun oder geimpft sind, sofern keine Kontraindikation besteht. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, kann auch ein Zwangsgeld angedroht werden, so das OVG Berlin-Brandenburg in mehreren Eilverfahren.

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