Montag, 24.6.2024
Arbeitnehmer-Verabschiedung: Kann Betriebsveranstaltung sein

Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine Veranstaltung, auf der ein Arbeitnehmer verabschiedet wird, müssen nicht insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sein, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten. Entscheidend ist laut FG Niedersachsen – wie so oft – der Einzelfall.

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Donnerstag, 3.11.2022
Vom Arbeitgeber gezahltes Entgelt für Kennzeichenwerbung ist Arbeitslohn

Das für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers gezahlte Entgelt ist Arbeitslohn, wenn dem zugrundeliegenden "Werbemietvertrag" kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Für die Bemessung des "Werbeentgelts" von jährlich 255 Euro sei ersichtlich nicht der erzielbare Werbeeffekt maßgeblich gewesen, sondern allein die Steuerfreigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG.

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