Donnerstag, 24.11.2022
Frankreich: Kündigung wegen Abwesenheit bei Firmenpartys unwirksam

Frankreichs Kassationshof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann, weil er an regelmäßigen Firmenpartys nach Dienstschluss mit viel Alkohol und anderen Ausschweifungen nicht teilgenommen hat. Das Pariser Beratungsunternehmen, bei dem der Kläger arbeitete, habe mit seiner "Fun and Pro"-Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung des Beschäftigten verstoßen, urteilte das Gericht.

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