Frankreich: Kündigung wegen Abwesenheit bei Firmenpartys unwirksam

Frankreichs Kassationshof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann, weil er an regelmäßigen Firmenpartys nach Dienstschluss mit viel Alkohol und anderen Ausschweifungen nicht teilgenommen hat. Das Pariser Beratungsunternehmen, bei dem der Kläger arbeitete, habe mit seiner "Fun and Pro"-Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung des Beschäftigten verstoßen, urteilte das Gericht.

Mitarbeiter sieht Menschenwürde und Respekt des Privatlebens verletzt

Das Gericht erklärte die gegen einen Senior-Consultant ausgesprochene Kündigung, für die die Firma noch weitere Gründe vorgebracht hatte, für unwirksam. Die Firma habe nicht Seminare und Partys zum Ende der Arbeitswoche verpflichtend machen können, bei denen durch das Bereitstellen großer Alkoholmengen Exzesse gefördert und zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert wurde, stellte das Gericht fest. Der Senior-Consultant hatte seine Menschenwürde und den Respekt des Privatlebens verletzt gesehen durch eine Firmenkultur, die auf erniedrigende Weise in seine Privatsphäre eingreift. Auf der Unternehmenswebsite hieß es ganz allgemein zur Firmenkultur: "Man muss bei der Arbeit auch mal Spaß haben, und unsere Kunden lieben es." Es gehe um eine starke geistige Beweglichkeit und eine unerschütterliche Solidarität innerhalb des Teams und gegenüber den Kunden. Die Mitarbeiter sollten selbstständig, dynamisch und leidenschaftlich sein.

Redaktion beck-aktuell, 24. November 2022 (dpa).