Dienstag, 5.9.2023
Corona-Überbrückungshilfe III: Kein Pfändungsschutz für Unternehmen

Die Corona-Überbrückungshilfe für Soloselbstständige, Kleinunternehmen und Freiberufler ist unpfändbar – aber nur bis sie ausgezahlt wurde. Der VII. Zivilsenat des BGH hat es abgelehnt, den für natürliche Personen möglichen Schutz über ein Pfändungsschutzkonto auf Unternehmen auszudehnen.

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Freitag, 3.7.2020
Kontenpfändung des Finanzamts in der Corona-Krise im Einzelfall unbillig

Mit Beschluss vom 29.05.2020 hat das Finanzgericht Düsseldorf im Weg des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 19.03.2020 zum Umgang mit Vollstreckungsmaßnahmen in der Corona-Zeit auch zuvor durchgeführte Kontenpfändungen bis zum Jahresende 2020 aufzuheben sein können. Die Finanzämter müssten diese Verwaltungsanweisung bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen, so das Gericht.

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