Die Corona-Überbrückungshilfe für Soloselbstständige, Kleinunternehmen und Freiberufler ist unpfändbar – aber nur bis sie ausgezahlt wurde. Der VII. Zivilsenat des BGH hat es abgelehnt, den für natürliche Personen möglichen Schutz über ein Pfändungsschutzkonto auf Unternehmen auszudehnen.
Mehr lesenMit Beschluss vom 29.05.2020 hat das Finanzgericht Düsseldorf im Weg des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 19.03.2020 zum Umgang mit Vollstreckungsmaßnahmen in der Corona-Zeit auch zuvor durchgeführte Kontenpfändungen bis zum Jahresende 2020 aufzuheben sein können. Die Finanzämter müssten diese Verwaltungsanweisung bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen, so das Gericht.
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