Donnerstag, 15.4.2021
Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen auch für von COVID-19 Genesene rechtens

Die Kontaktbeschränkungen und Vorgaben für den Aufenthalt im öffentlichen Raum sind auch für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, nicht zu beanstanden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Antragstellers zurückgewiesen. Grund sei, dass eine dauerhafte Immunität wissenschaftlich noch nicht belegt sei.

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Dienstag, 30.3.2021
Wohnungsdurchsuchung bei Feier trotz Corona-Verbot zulässig
Die Polizei durfte am 28.03.2021 eine Wohnung durchsuchen, in der 27 Personen unterschiedlicher Haushalte unter Verstoß gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen ein Fest feierten. Das Amtsgericht Bonn sah einem Eilverfahren diese Maßnahme als verhältnismäßig an. Die Gastgeber hatten der Anordnung der Polizei, die Feierlichkeiten aufzulösen, nicht Folge geleistet und sich mit ihren Gästen in ihrem Haus verbarrikadiert.  Mehr lesen
Montag, 25.1.2021
Corona-Kontaktbeschränkungen in Schleswig-Holstein trotz Härtefällen bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat am 22.01.2021 einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der verschärften Corona-Kontaktbeschränkungen nach der am 24.01.2021 abgelaufenen schleswig-holsteinischen Corona-Verordnung abgelehnt. Zwar bestünden mit Blick auf Härtefälle Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Regelung. Im Rahmen der erforderlichen Folgenabwägung überwiege aber der Gesundheitsschutz.

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Mittwoch, 20.1.2021
Saarländische Kontaktbeschränkungen teilweise außer Vollzug gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat § 6 Abs. 1 der aktuellen Corona-Verordnung (VO-CP) vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er Kontaktbeschränkungen auch für den familiären Bezugskreis vorsieht. § 6 Abs. 1 VO-CP widerspreche einer anderen Bestimmung der Verordnung und verstoße damit gegen das Bestimmtheitsgebot.

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Dienstag, 19.1.2021
Verschärfte Kontaktbeschränkungen haben in Niedersachsen vorerst Bestand

In Niedersachsen bleiben die wegen Corona verschärften Kontaktbeschränkungen vorerst bestehen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einen Eilantrag auf Außervollzugsetzung der entsprechenden Regelungen nach Folgenabwägung abgelehnt. Zwar sei die Verschärfung wohl punktuell unangemessen, soweit sie von sozialer Teilhabe ausgrenze. Ausschlaggebend sei aber die Bedeutung der Kontaktbeschränkungen für die Pandemiebekämpfung.

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