Bei der Glaubhaftmachung, einen kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch haben zu können, genügt es dem Bundesgerichtshof zufolge bereits, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte dafür eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht. Der in § 33g des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthaltene Begriff müsse richtlinienkonform autonom ausgelegt werden und verlange keine überwiegende Wahrscheinlichkeit.
Mehr lesenEin Unternehmen, das wegen des europäischen Lkw-Kartells überhöhte Preise für Fahrzeuge bezahlen musste, kann in dem Land auf Schadensersatz klagen, in dem es seinen Firmensitz hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Gebe es dort kein auf Kartellschadensersatzklagen spezialisiertes Gericht, könne es das Gericht anrufen, in dessen Bezirk es seinen Sitz habe, wenn die Käufe an verschiedenen Orten in dem Land erfolgt seien.
Mehr lesen