Ein Unternehmen, das wegen des europäischen Lkw-Kartells überhöhte Preise für Fahrzeuge bezahlen musste, kann in dem Land auf Schadensersatz klagen, in dem es seinen Firmensitz hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Gebe es dort kein auf Kartellschadensersatzklagen spezialisiertes Gericht, könne es das Gericht anrufen, in dessen Bezirk es seinen Sitz habe, wenn die Käufe an verschiedenen Orten in dem Land erfolgt seien.
Mehr lesenDie Zuständigkeit eines mitgliedstaatlichen Gerichts in einem Rechtsstreit über die elterliche Verantwortung kann im Fall einer Kindesentführung in einen Drittstaat nicht nach Art.10 der Brüssel-IIa-Verordnung ermittelt werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Zur Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit seien dann internationale Übereinkommen, hilfsweise nationales Recht heranzuziehen.
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