Montag, 3.6.2024
Cum/Ex: Finanzamt darf angerechnete Kapitalertragsteuer korrigieren

Die Kapitalertragsteuer ist bei Cum/Ex-Geschäften nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Ist dies nicht mehr nachweisbar, darf das Finanzamt laut FG Hessen eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern.

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Montag, 14.6.2021
Cum-/ex-Geschäfte: Zum Beweiswert einer Kapitalertragsteuerbescheinigung

Das Finanzgericht Hessen hat einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer geänderten Anrechnungsverfügung über Kapitalertragsteuer abgewiesen. In dem Eilverfahren um Cum-/ex-Geschäfte hat sich das Gericht vor allem mit der Frage auseinandergesetzt, welcher Beweiswert einer unrichtigen Kapitalertragsteuerbescheinigung zukommt.

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Freitag, 14.5.2021
Schneeballsysteme: Keine Besteuerung von Scheinrenditen bei vom Betrüger einbehaltener Kapitalertragsteuer

Bei Kapitaleinkünften aus einem betrügerischen Schneeballsystem ist die Einkommensteuer gemäß § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG abgegolten, wenn der Anleger davon ausgehen konnte, dass die Scheinrenditen dem Steuerabzug unterlegen haben. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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Dienstag, 17.11.2020
EuGH soll Voraussetzungen für Erstattung von Kapitalertragsteuer bei "Streubesitzdividenden" klären

Der Europäische Gerichtshof soll Fragen zur Unionsrechtskonformität der in § 32 Abs. 5 KStG aufgestellten Anforderungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer bei "Streubesitzdividenden" klären. Dies hat das Finanzgericht Köln beschlossen. Es äußert unter anderem Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit.

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