Der frühere Geschäftsführer des insolventen Goldhändlers PIM ist vom Landgericht Darmstadt zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Kammer sah in ihrem Urteil am Dienstag die Vorwürfe des Betruges und der vorsätzlichen Geldwäsche gegen den 51-Jährigen als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren, die Verteidigung fünf Jahre und neun Monate gefordert.
Mehr lesenBei Kapitaleinkünften aus einem betrügerischen Schneeballsystem ist die Einkommensteuer gemäß § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG abgegolten, wenn der Anleger davon ausgehen konnte, dass die Scheinrenditen dem Steuerabzug unterlegen haben. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Mehr lesenDer Geschädigte eines "Schneeballsystems" genügt seiner Darlegungslast regelmäßig bereits dadurch, dass er Umstände vorträgt, die das (weitere) Betreiben eines solchen Systems als naheliegend erscheinen lassen. Den Gegner trifft laut Bundesgerichtshof in solchen Fällen eine sekundäre Darlegungslast. Er hat sich im Rahmen der ihm nach § 138 Abs. 2 ZPO obliegenden Erklärungspflicht zu den Behauptungen der beweispflichtigen Partei zu äußern.
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