Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main treibt ihre Ermittlungen zu Cum-Ex-Aktiendeals voran. In zwei neuen Anklagen geht es um den Fall der Fortis Bank, in dem bereits ein Urteil fiel - und um einen hohen Steuerschaden.
Mehr lesenDie Kapitalertragsteuer ist bei Cum/Ex-Geschäften nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Ist dies nicht mehr nachweisbar, darf das Finanzamt laut FG Hessen eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern.
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