Wer aus dem Ausland eine Finca auf Mallorca kauft, wird unter Umständen steuerrechtlich benachteiligt. Während in Spanien lebende Personen die Kapitalertragsteuer stunden können, müssen andere sofort zahlen. Das schränkt den freien Kapitalverkehr ein, findet die EU-Kommission.
Mehr lesenDie Kapitalertragsteuer ist bei Cum/Ex-Geschäften nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Ist dies nicht mehr nachweisbar, darf das Finanzamt laut FG Hessen eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern.
Mehr lesenDas Finanzgericht Hessen hat einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer geänderten Anrechnungsverfügung über Kapitalertragsteuer abgewiesen. In dem Eilverfahren um Cum-/ex-Geschäfte hat sich das Gericht vor allem mit der Frage auseinandergesetzt, welcher Beweiswert einer unrichtigen Kapitalertragsteuerbescheinigung zukommt.
Mehr lesenBei Kapitaleinkünften aus einem betrügerischen Schneeballsystem ist die Einkommensteuer gemäß § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG abgegolten, wenn der Anleger davon ausgehen konnte, dass die Scheinrenditen dem Steuerabzug unterlegen haben. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof soll Fragen zur Unionsrechtskonformität der in § 32 Abs. 5 KStG aufgestellten Anforderungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer bei "Streubesitzdividenden" klären. Dies hat das Finanzgericht Köln beschlossen. Es äußert unter anderem Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit.
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