Immobilienkauf: EU-Kommission verklagt Spanien wegen Steuerdiskriminierung

Wer aus dem Ausland eine Finca auf Mallorca kauft, wird unter Umständen steuerrechtlich benachteiligt. Während in Spanien lebende Personen die Kapitalertragsteuer stunden können, müssen andere sofort zahlen. Das schränkt den freien Kapitalverkehr ein, findet die EU-Kommission.

Wegen einer mutmaßlich diskriminierenden Steuerregel hat die Kommission nun gegen Spanien vor dem EuGH geklagt. Einer Aufforderung, die Benachteiligung zu beseitigen, war das Land zuvor nicht nachgekommen.

Konkret geht es um den Verkauf von Vermögenswerten wie Immobilien, bei denen die Zahlung erst nach einem Jahr oder in Raten über mehr als ein Jahr erfolgt. Wer in Spanien lebt, kann wählen, ob er die bei solchen Verkäufen fällige Steuer sofort zahlt oder sie aufschiebt und in Teilen begleicht. Dadurch ergibt sich ein Liquiditätsvorteil, da die Steuer immer nur auf den Teil des Wertzuwachses entrichtet wird, der der geleisteten Zahlung entspricht.

Im Ausland lebende Steuerzahler aber haben dagegen nach dem spanischen Steuerrecht keine Wahl und müssen die komplette fällige Abgabe sofort zahlen. Das ist aus Sicht der Kommission diskriminierend und verstößt gegen die Regeln der EU zum freien Kapitalverkehr (Artikel 63 AEUV). Das Land habe nach Ansicht der Kommission nur unzureichend versucht, die Diskriminierung zu beseitigen.

Redaktion beck-aktuell, dd, 12. März 2025 (dpa).

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