Donnerstag, 3.9.2020
Künftig schnellere Haft für wieder eingereiste Schwerkriminelle

Abgeschobene Gefährder und schwerkriminelle Ausländer, die trotz Einreisesperre wieder nach Deutschland zurückkehren, sollen schneller ins Gefängnis kommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am 02.09.2020 in Berlin beschlossen hat. Ein solcher Rückkehrer kann auf richterliche Anordnung in Haft genommen werden, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für “Leib und Leben“ einer anderen Person ausgeht.

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Donnerstag, 2.7.2020
Gefährder können vor Abschiebung in normalem Gefängnis untergebracht werden

Islamistische Gefährder dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter bestimmten Umständen vor ihrer Abschiebung in einem gewöhnlichen Gefängnis untergebracht werden. Die Betroffenen müssten jedoch von den Strafgefangenen getrennt werden, befanden die Luxemburger Richter am 02.07.2020. Die Unterbringung in einer speziellen Hafteinrichtung ist demnach nicht zwingend erforderlich.

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