Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes" ist bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 02.11.2020 bei den Sachverständigen auf ein gemischtes Echo gestoßen. Kontrovers diskutiert wurde vor allem ein neuer Hafttatbestand zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung für Gefährder. Die Zensusverschiebung dagegen wurde einhellig begrüßt.
Mehr lesenAbgeschobene Gefährder und schwerkriminelle Ausländer, die trotz Einreisesperre wieder nach Deutschland zurückkehren, sollen schneller ins Gefängnis kommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am 02.09.2020 in Berlin beschlossen hat. Ein solcher Rückkehrer kann auf richterliche Anordnung in Haft genommen werden, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für “Leib und Leben“ einer anderen Person ausgeht.
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