Mittwoch, 23.8.2023
Gesetzentwurf: Mehr Freiheit beim Nachnamen
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Kernstück der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Aus mehr als zwei Nachnamen sollen Doppelnamen aber auch künftig nicht gebildet werden. Mehr lesen
Mittwoch, 17.6.2020
Weiterführung des Geburtsnamens bei Erwachsenenadoption

Der Bundesgerichtshof hat dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13.05.2020 die Frage vorgelegt, ob die zwingende gesetzliche Regelung, wonach die volljährige Angenommene den Namen ihrer Adoptiveltern führen muss, mit dem Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar ist. Er trägt damit dem Gedanken Rechnung, dass bei der Erwachsenenadoption in aller Regel die Bindung an die Herkunftsfamilie erhalten bleibt.

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