Freitag, 28.5.2021
Bezeichnung "Schwuchtel" ist als Formalbeleidigung strafbar

Wer einen Mann als "Schwuchtel" und "Pussy" bezeichnet, kann sich wegen Beleidung strafbar machen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden. Der Einwand des Angeklagten im konkreten Fall, der Begriff "Pussy" sei im Frankfurter Raum üblich und deshalb keine Beleidigung, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Montag, 19.10.2020
Baden-Württembergs Landtagspräsidentin im Streit gegen Facebook und Google teilweise erfolgreich

Die Präsidentin des baden-württembergischen Landtags Muhterem Aras (Grüne) hat im Streit um die Herausgabe von Nutzerdaten wegen beleidigender Äußerungen in zweiter Instanz gegen Google weitgehend obsiegt. In den Verfahren gegen Facebook blieb es dagegen auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bei der Klageabweisung. Aras war auf den Plattformen Facebook und Youtube unter anderem als "islamische Sprechpuppe" und "Faschistin" bezeichnet worden.

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