Erst betrunken einen Alleinunfall gebaut und dann Polizisten beleidigt. Die Verurteilung schmeckte dem Radfahrer überhaupt nicht, aber auch seine Revision vor dem BayObLG blieb erfolglos. Das Gericht erklärte ihm, dass die Bezeichnung der Beamten als "Affenbande" keine Machtkritik war.
Mehr lesenWer einen Mann als "Schwuchtel" und "Pussy" bezeichnet, kann sich wegen Beleidung strafbar machen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden. Der Einwand des Angeklagten im konkreten Fall, der Begriff "Pussy" sei im Frankfurter Raum üblich und deshalb keine Beleidigung, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenDie Präsidentin des baden-württembergischen Landtags Muhterem Aras (Grüne) hat im Streit um die Herausgabe von Nutzerdaten wegen beleidigender Äußerungen in zweiter Instanz gegen Google weitgehend obsiegt. In den Verfahren gegen Facebook blieb es dagegen auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bei der Klageabweisung. Aras war auf den Plattformen Facebook und Youtube unter anderem als "islamische Sprechpuppe" und "Faschistin" bezeichnet worden.
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