In einem Streit mit Corona-Maskenhändlern hat der Bund eine Schlappe einstecken müssen. Das Bonner Landgericht wies am 26.01.2022 eine Klage ab, mit der das Bundesgesundheitsministerium die Rückzahlung von 4,3 Millionen Euro hatte durchsetzen wollen, weil FFP2-Masken mangelhaft gewesen waren. Der Bund hätte dem Unternehmen eine Nachlieferung oder die Möglichkeit zur Nachbesserung des Materials anbieten müssen.
Mehr lesenEin FFP2-Maskenhändler hat gegen seinen Lieferanten keine Ansprüche wegen (angeblicher) Mängel der Masken, wenn er bei Lieferung nicht ordentlich nachgeschaut hat, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist und ob die Ware vom richtigen Hersteller stammt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden und eine Klage abgewiesen.
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