Bund scheitert in Streit um Zahlung für mangelhafte FFP2-Masken

In einem Streit mit Corona-Maskenhändlern hat der Bund eine Schlappe einstecken müssen. Das Bonner Landgericht wies am 26.01.2022 eine Klage ab, mit der das Bundesgesundheitsministerium die Rückzahlung von 4,3 Millionen Euro hatte durchsetzen wollen, weil FFP2-Masken mangelhaft gewesen waren. Der Bund hätte dem Unternehmen eine Nachlieferung oder die Möglichkeit zur Nachbesserung des Materials anbieten müssen.

Bund forderte Millionenzahlung für mangelhafte Maskenlieferung zurück

Den Betrag hatte der Bund an eine Firma aus dem Raum Frankfurt gezahlt, die im Frühjahr 2020 - wie viele andere Unternehmen auch - FFP2-Masken an den Bund geliefert hatte. Damals hatte der Staat wegen der Corona-Pandemie händeringend nach Schutztextilien gesucht und in einem sogenannten Open-House-Verfahren Masken für 4,50 Euro pro Stück geordert. In vielen Fällen verweigerte das Ministerium die Bezahlung wegen Qualitätsmängeln. Vorliegend forderte der Bund jedoch bereits gezahltes Geld zurück: Nachdem der TÜV Nord im Jahr 2020 bei den Masken Qualitätsmängel festgestellt hatte, bezahlte der Bund nur 4,3 Millionen Euro, den restlichen Rechnungsbetrag von 2,1 Millionen Euro ließ er offen. Einerseits wollte der Bund nun sein Geld zurück und andererseits der Lieferant den Restbetrag haben.

Klage wegen fehlenden Nachbesserungsangebots erfolglos - Kein Fixgeschäft

In beiden Punkten verlor der Bund. Seine Rückzahlungsklage wurde abgewiesen und der Widerklage des Lieferanten auf Zahlung der 2,1 Millionen Euro wurde stattgegeben. Dem Urteil zufolge hätte der Bund dem Unternehmen eine Nachlieferung oder die Möglichkeit zur Nachbesserung des Materials anbieten müssen. Ein Fixgeschäft - also eine Lieferung bis zu einem festen Termin - sei in diesem Fall nicht anzunehmen, da die Pandemie an dem vertraglich vereinbarten Stichtag 30.04.2020 nicht beendet gewesen sei.

LG Bonn, Urteil vom 19.01.2022 - 20 O 191/20

Redaktion beck-aktuell, 27. Januar 2022 (dpa).