In die Suche eines Partners über eine Vermittlungsagentur hatte eine Münchnerin etwa 7.400 Euro investiert. Das LG München I hat der Frau keinen Rückzahlungsanspruch zugestanden, obgleich ihr die vorgeschlagenen Partner nicht gefallen haben und die Suche letztlich erfolglos geblieben ist.
Mehr lesenIn einem Streit mit Corona-Maskenhändlern hat der Bund eine Schlappe einstecken müssen. Das Bonner Landgericht wies am 26.01.2022 eine Klage ab, mit der das Bundesgesundheitsministerium die Rückzahlung von 4,3 Millionen Euro hatte durchsetzen wollen, weil FFP2-Masken mangelhaft gewesen waren. Der Bund hätte dem Unternehmen eine Nachlieferung oder die Möglichkeit zur Nachbesserung des Materials anbieten müssen.
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