Verbraucher haben nur ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen. Anderes gilt laut EuGH nur, wenn nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abos informiert worden sei.
Mehr lesenEine Rechtsanwaltskanzlei, die einen Großteil ihrer Mandate über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Internet abschließt, muss ihre Klientel über ihr Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht belehren. Ansonsten riskiert sie, ohne Honorar zu arbeiten, wie der Bundesgerichtshof am 19.11.2020 entschieden hat.
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