Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Gestaltung des gesetzlichen Musters für eine Widerrufsinformation bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen vorgelegt. Das bisherige Muster soll entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden. Dieser hatte im März entschieden, dass sich die Berechnung der Widerrufsfrist klar und prägnant aus dem Vertrag ergeben muss.
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