Die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, damit die Strafe im Wohnsitzmitgliedstaat vollstreckt wird, muss auch für Drittstaatsangehörige gelten. Es sei zu prüfen, ob der Drittstaatsangehörige hinreichend im Vollstreckungsmitgliedstaat integriert sei und ob somit ein berechtigtes Interesse daran bestehe, dass die im Ausstellungsmitgliedstaat verhängte Strafe im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsmitgliedstaats vollstreckt wird, so der Gerichtshof der Europäischen Union.
Mehr lesenNationale Gerichte müssen von Amts wegen prüfen, ob eine Haftmaßnahme gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen oder einen Asylbewerber rechtmäßig ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sie müssten die Einhaltung einer unionsrechtlichen Voraussetzung auch dann prüfen, wenn der Betroffene keinen Verstoß dagegen geltend gemacht hat.
Mehr lesenEin Drittstaatsangehöriger verliert seine Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten auch dann nicht, wenn er während eines Zeitraums von zwölf aufeinander folgenden Monaten nur wenige Tage im Unionsgebiet anwesend ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sei diese Rechtsstellung einmal erlangt, müsse der gewöhnliche Aufenthalt oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht im Unionsgebiet liegen.
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