Mittwoch, 31.1.2024
Vor Abschiebehaft muss Vertrauensperson benachrichtigt werden

Weil gegen sie Abschiebehaft angeordnet worden war, ohne einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson zu benachrichtigen, zogen zwei Männer aus Afghanistan und ein Jordanier vor das BVerfG. Mit Erfolg – das BVerfG konstatierte eine Verletzung von Art. 104 Abs. 4 GG und rüffelte die Fachgerichte.

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Dienstag, 8.11.2022
Haft für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige von Amts wegen auf Rechtmäßigkeit zu prüfen

Nationale Gerichte müssen von Amts wegen prüfen, ob eine Haftmaßnahme gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen oder einen Asylbewerber rechtmäßig ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sie müssten die Einhaltung einer unionsrechtlichen Voraussetzung auch dann prüfen, wenn der Betroffene keinen Verstoß dagegen geltend gemacht hat.

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Mittwoch, 12.10.2022
Menschenrechtsorganisationen fordern Pflichtanwalt für Abschiebehäftlinge

Verschiedene Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl haben die Bundesregierung aufgefordert, Flüchtlingen im Fall einer Abschiebehaft künftig einen Pflichtanwalt an die Seite zu stellen. Das ergibt sich aus einem Forderungspapier, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt und heute veröffentlicht werden soll. "In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat", heißt es darin. Schätzungen gingen von rund 50% fehlerhaften und daher rechtswidrigen Inhaftierungen aus.

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Mittwoch, 17.2.2021
Abschiebung: Haftrichter muss Zugang zu Anwalt gewähren

Bevor ein Haftrichter eine Freiheitsentziehung anordnet, muss er gegebenenfalls klären, ob ein Asylsuchender einen Anwalt kontaktieren will. Ein Anlass dazu besteht, wenn der Betroffene angibt, ohne Rechtsbeistand in der Anhörung nichts mehr sagen zu wollen. Unterbleibt eine solche Klärung, ist laut Bundesgerichtshof davon auszugehen, dass das Recht des Asylsuchenden auf ein faires Verfahren verletzt wurde.

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Dienstag, 27.10.2020
Keine Abschiebungshaft bei begründeten Zweifeln an Volljährigkeit

Deutsche Gerichte müssen bei Abschiebungen gründlich prüfen, ob der oder die Betroffene wirklich volljährig ist. Ansonsten dürfe nur unter ganz besonderen Bedingungen Abschiebungshaft angeordnet werden. Nur wenn das Alter offenkundig zu niedrig angegeben werde, seien weitere Ermittlungen nicht erforderlich, entschied der Bundesgerichtshof in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 25.08.2020.

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