Ein Spanier, der in Spanien und in Portugal ein betrügerisches Schneeballsystem betrieben hat und deswegen in Spanien bereits in Haft sitzt, wurde auch in Portugal wegen schweren Betrugs verurteilt. Der EuGH hält seine Auslieferung an Portugal zur Vollstreckung dieser Haftstrafe für möglich.
Mehr lesenDie Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, damit die Strafe im Wohnsitzmitgliedstaat vollstreckt wird, muss auch für Drittstaatsangehörige gelten. Es sei zu prüfen, ob der Drittstaatsangehörige hinreichend im Vollstreckungsmitgliedstaat integriert sei und ob somit ein berechtigtes Interesse daran bestehe, dass die im Ausstellungsmitgliedstaat verhängte Strafe im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsmitgliedstaats vollstreckt wird, so der Gerichtshof der Europäischen Union.
Mehr lesenDie Vollstreckung eines EU-Haftbefehls kann ausgesetzt werden, wenn offensichtlich die Gefahr einer Schädigung der Gesundheit der betroffenen Person besteht. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Vollstreckungsbehörde müsse dann bei der Ausstellerbehörde umfassende Informationen zu den Bedingungen der Strafverfolgung oder Inhaftierung einholen. Von der erteilten Auskunft hänge das weitere Prozedere ab.
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