Dienstag, 18.4.2023
Aussetzung der Vollstreckung eines EU-Haftbefehls bei offensichtlicher Gesundheitsgefährdung

Die Vollstreckung eines EU-Haftbefehls kann ausgesetzt werden, wenn offensichtlich die Gefahr einer Schädigung der Gesundheit der betroffenen Person besteht. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Vollstreckungsbehörde müsse dann bei der Ausstellerbehörde umfassende Informationen zu den Bedingungen der Strafverfolgung oder Inhaftierung einholen. Von der erteilten Auskunft hänge das weitere Prozedere ab.

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