Ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über einen Aufenthaltstitel verfügt, kann die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangen, wenn er die im Unionsrecht vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Dies hat der Europäische Gerichtshof im Fall einer ghanaischen Mutter eines Kindes mit niederländischer Staatsangehörigkeit entschieden.
Mehr lesenEin Drittstaatsangehöriger verliert seine Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten auch dann nicht, wenn er während eines Zeitraums von zwölf aufeinander folgenden Monaten nur wenige Tage im Unionsgebiet anwesend ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sei diese Rechtsstellung einmal erlangt, müsse der gewöhnliche Aufenthalt oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht im Unionsgebiet liegen.
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