Donnerstag, 21.3.2024
Kreditrückabwicklung: Nutzungsersatz löst keine Einkommensteuer aus

Wer im Rahmen der Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehens von der Bank Nutzungsersatz erhält, muss für die erhaltenen Beträge keine Einkommensteuer zahlen. Es lägen weder ein steuerbarer Kapitalertrag noch sonstige Einkünfte vor, entschied der BFH.

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Freitag, 10.3.2023
Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers bei Fahrzeugverkauf

Verkauft ein Verbraucher sein finanziertes Fahrzeug und widerruft den verbundenen Kreditvertrag, kann dem Darlehensgeber ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen. Der Bundesgerichtshof dazu in zwei parallel entschiedenen Fällen: Es besteht, wenn der Wagen an einen Dritten veräußert wird, der keinen Bezug zu den verbundenen Verträgen hat. Anders ist es, wenn der Pkw mit Billigung des Kreditgebers an den Händler zurückverkauft wird.

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Donnerstag, 17.11.2022
Steuerrechtliche Folgen beim Widerruf von Darlehensverträgen

Laut Finanzgericht Düsseldorf unterliegt der im Rahmen der Rückabwicklung widerrufener Immobiliendarlehensverträge erlangte Nutzungswertersatz der Einkommenssteuerpflicht, sofern das Darlehen der Finanzierung einer vermieteten Wohnung diente. Die gezahlten Schuldzinsen stellten insofern Werbungskosten dar, deren teilweiser Rückfluss als Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren sei.

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