Wer im Rahmen der Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehens von der Bank Nutzungsersatz erhält, muss für die erhaltenen Beträge keine Einkommensteuer zahlen. Es lägen weder ein steuerbarer Kapitalertrag noch sonstige Einkünfte vor, entschied der BFH.
Mehr lesenVerkauft ein Verbraucher sein finanziertes Fahrzeug und widerruft den verbundenen Kreditvertrag, kann dem Darlehensgeber ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen. Der Bundesgerichtshof dazu in zwei parallel entschiedenen Fällen: Es besteht, wenn der Wagen an einen Dritten veräußert wird, der keinen Bezug zu den verbundenen Verträgen hat. Anders ist es, wenn der Pkw mit Billigung des Kreditgebers an den Händler zurückverkauft wird.
Mehr lesenLaut Finanzgericht Düsseldorf unterliegt der im Rahmen der Rückabwicklung widerrufener Immobiliendarlehensverträge erlangte Nutzungswertersatz der Einkommenssteuerpflicht, sofern das Darlehen der Finanzierung einer vermieteten Wohnung diente. Die gezahlten Schuldzinsen stellten insofern Werbungskosten dar, deren teilweiser Rückfluss als Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren sei.
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