Montag, 5.12.2022
Neue Düsseldorfer Tabelle mit höheren Bedarfssätzen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 01.01.2023 für die Berechnung des Kindesunterhaltes gilt, veröffentlicht. Wie das Gericht mitteilt, betreffen die Änderungen gegenüber 2022 im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und den dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf.

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Montag, 13.12.2021
Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab Januar 2022

Die zum 01.01.2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar, wie dieses mitteilte. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro.

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Montag, 22.11.2021
djb fordert Berücksichtigung der Armutsrisiken Alleinerziehender bei Düsseldorfer Tabelle

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, im Rahmen der Weiterentwicklung der Düsseldorfer Tabelle die Armutsrisiken von Kindern Alleinerziehender nicht weiter zu verschärfen. Schon jetzt reiche der Unterhalt kaum, um den Bedarf zu decken. Vorschlägen, den Selbstbehalt des Barunterhaltspflichtigen zu erhöhen und die vierte Altersstufe zu streichen, tritt der djb daher entgegen.

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Dienstag, 1.12.2020
Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab dem 01.01.2021

Die zum 01.01.2021 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder. Die Einkommensgruppen bleiben 2021 dagegen noch unverändert. Für 2022 wird sich das aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs wohl ändern.

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Freitag, 13.11.2020
Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt 2021

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erhöht den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde am 13.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Werte gelten ab dem 01.01.2021. "Ich möchte sicherstellen, dass unseren Kindern alle Mittel zur Verfügung stehen, die für die Sicherung ihres täglichen Bedarfs benötigt werden“, so Lambrecht.

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Montag, 9.11.2020
Unterhalt: Auskunft des Vaters auch bei hohem Einkommen

Erklärt sich ein Vater hinsichtlich des Kindesunterhalts für "unbegrenzt leistungsfähig", ist er seinem Kind gegenüber dennoch zur Auskunft über sein Einkommen verpflichtet. Dabei ist eine Fortschreibung des Bedarfs über den Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle nicht ausgeschlossen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.09.2020 entschieden und damit teilweise seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.

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