Donnerstag, 29.9.2022
Polizeimaßnahmen gegen Corona-"Spaziergang" in Trier waren teilweise rechtswidrig

Der Stopp eines sogenannten Corona-"Spaziergangs" in der Trierer Innenstadt im Dezember 2021, bei denen Bürger ihren Unmut über Coronamaßnahmen zum Ausdruck brachten, war laut Verwaltungsgericht Trier rechtmäßig. Die in diesem Zusammenhang erteilten Platzverweise und die Anordnung, das Anfertigen von Lichtbildern zu erdulden, seien jedoch unverhältnismäßig gewesen, entschied das Gericht und gab insoweit der Klage einer Teilnehmerin statt.

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Freitag, 11.2.2022
"Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst weiterhin verboten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Donnerstag entschieden, dass das Verbot der "Cottbuser Spaziergänge“ nicht zu beanstanden ist. Die Erfahrung mit vergleichbaren unangemeldeten Versammlungen gegen die Corona-Beschränkungen zeige, dass bei den Teilnehmenden überwiegend keine Bereitschaft bestehe, Auflagen zum Infektionsschutz zu beachten. In der derzeitigen Phase der Pandemie führe dies zu erheblich erhöhten Ansteckungsgefahren.

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Dienstag, 1.2.2022
BVerfG: Kommunales Verbot von Corona-"Spaziergängen" bleibt in Kraft

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, ein kommunales Verbot unangemeldeter Corona-"Spaziergänge" mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Es wies gestern den Eilantrag eines Mannes ab, der die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg zu Fall bringen wollte. Sie ließen aber offen, ob ein vorsorgliches Versammlungsverbot mit der Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit vereinbar sein kann.

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Dienstag, 18.1.2022
Stadt Koblenz durfte nicht angemeldete Corona-"Spaziergänge" verbieten

Die von der Stadt Koblenz mit Allgemeinverfügung vom 13.01.2022 angeordneten Verbote sogenannter "Spaziergänge" sowie entsprechender Ersatzversammlungen sind nicht offensichtlich rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Zwei Privatpersonen hatten am vergangenen Freitag Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung erhoben. Das Gericht qualifizierte diese Spaziergänge als Versammlungen, die anzumelden sind. Ferner verwies das Gericht auf den Gesundheitsschutz.

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Freitag, 14.1.2022
VG Stuttgart kippt Verbot von Corona-"Spaziergängen"

Das generelle Verbot von Corona-"Spaziergängen" in Bad Mergentheim ist voraussichtlich rechtswidrig. Mit einem am Mittwoch ergangenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Stuttgart einem dagegen gerichteten Eilantrag stattgegeben. Das präventive Verbot der nicht angemeldeten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen gerichteten Versammlungen genüge voraussichtlich nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, heißt es in der Begründung des Gerichts.

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Donnerstag, 23.12.2021
Verbot der „Corona-Spaziergänge“ in Karlsruhe rechtens

Die Stadt Karlsruhe darf die sogenannten "Corona-Spaziergänge" vorübergehend verbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss klargestellt und einen Antrag gegen die bis zum 31.01.2022 geltende versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung abgelehnt. Die Veranstalter der unangemeldeten "Spaziergänge" würden bewusst das Anmeldeerfordernis und damit verbundene Auflagen umgehen.

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