Donnerstag, 6.6.2024
Anwalt in eigener Sache: Rechtsmittel nur per beA

Ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als solcher aufzutreten, ist laut BGH jedenfalls bei Einlegung von Rechtsmitteln zur elektronischen Übermittlung an das Gericht verpflichtet. Daran ändere auch sein Auftritt als Privatperson nichts.

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Entwarnung: beA ans Finanzamt bleibt erlaubt
Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch einen Passus aus dem Entwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gestrichen, der Rechtsanwälten weitgehend untersagt hätte, über ihr beA mit Finanzämtern zu kommunizieren. Aus Anwaltschaft und Verbänden waren empörte Reaktionen gekommen. Mehr lesen