Wer über das beA Schriftsätze versendet, muss sicherstellen, dass Dateien nicht versehentlich verwechselt werden. Der BGH hat in einer am Mittwoch erschienenen Entscheidung erneut auf die Gefahren von mehrdeutigen Dateinamen hingewiesen.
Mehr lesenDer Grund für eine Ersatzeinreichung muss möglichst zeitgleich mit der Übermittlung glaubhaft gemacht werden. Dass der Anwalt nicht das beA benutzen konnte, muss er auch dann darlegen, wenn dem Gericht die technische Störung bekannt ist, entschied das OLG Hamm.
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