Ein Bildschirmfoto kann einen mehrstündigen Ausfall des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) glaubhaft machen, wenn die Angaben mit der Störungsdokumentation der BRAK übereinstimmen. Eine zusätzliche anwaltliche Versicherung, so der BGH, ist nicht zwingend erforderlich.
Mehr lesenEin Rechtsschutzsekretär der DGB Rechtsschutz GmbH, der für ein Mitglied gerichtlich tätig wird, ohne Syndikusanwalt zu sein, muss nicht über das beA kommunizieren. Das gilt dem BAG zufolge auch dann, wenn er neben seinem Job für den Verband auch eine Anwaltszulassung und ein beA-Postfach besitzt.
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