Montag, 13.11.2023
Screenshot kann beA-Störung glaubhaft machen

Ein Bildschirmfoto kann einen mehrstündigen Ausfall des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) glaubhaft machen, wenn die Angaben mit der Störungsdokumentation der BRAK übereinstimmen. Eine zusätzliche anwaltliche Versicherung, so der BGH, ist nicht zwingend erforderlich.

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Donnerstag, 5.10.2023
Verbandsjurist ohne Syndikuszulassung muss für Verbandsjob nicht sein Anwalts-beA nutzen

Ein Rechtsschutzsekretär der DGB Rechtsschutz GmbH, der für ein Mitglied gerichtlich tätig wird, ohne Syndikusanwalt zu sein, muss nicht über das beA kommunizieren. Das gilt dem BAG zufolge auch dann, wenn er neben seinem Job für den Verband auch eine Anwaltszulassung und ein beA-Postfach besitzt.

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